Schützen Sie Ihr Bauteam vor berufsbedingtem Hautkrebs durch helmkompatible Kopfbedeckungen mit Stirnblende, Nackenschutz sowie Sleeves/Armlinge – UPF 50+ geprüft nach EN 13758-1 oder AS/NZS 4399. Unsere Produkte orientieren sich an den von der Suva empfohlenen Schutzmassnahmen für Arbeiten im Freien.
Gemäss UVG Art. 82 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeitenden auch vor UV-Strahlung zu schützen. Seit 2019 konkretisiert die Suva die Schutzmassnahmen gegen UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien und überprüft deren Umsetzung im Rahmen ihrer Präventionstätigkeit.
Schützen Sie von Frühling bis Herbst Ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit draussen vor schädlicher UV-Strahlung mit UPF 50+ geprüften Schutzprodukten.
An besonders exponierten Stellen wie den Armen bieten unsere Sleeves/Armlinge (UPF 50+) einen hervorragenden UV-Schutz und reduzieren den Bedarf an Sonnencreme. UV-Schutzkleidung schützt zuverlässig dort, wo Sonnencreme oft vergessen wird oder durch Schweiss an Wirkung verliert.
Zwischen 11 und 15 Uhr ist die UV-Strahlung am intensivsten. Empfohlen wird, von April bis September und insbesondere in den Sommermonaten Juni und Juli Mitarbeitende mit zertifizierter Schutzkleidung (UPF 50+) wirksam zu schützen.
Verantwortungsbewusste Arbeitgeber stellen die persönliche Schutzausrüstung (UPF 50+) ihren Mitarbeitenden, welche draussen auf dem Bau arbeiten, kostenlos zur Verfügung. Bei Helmen sind das Nackenschütze mit durchsichtigen Stirnblenden. Bei Hüten entweder ein Cap mit Nackenschutz oder ein Sonnenhut mit durchgehende Krempe (8cm ab Stirn gemessen). Armlinge reduzieren den Bedarf an Sonnencreme.
15 Minuten reichen für einen Sonnenbrand.
„Sonnenschutz auf der Baustelle ist keine freiwillige Massnahme. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Teams vor UV‑Strahlung zu schützen.“
Wir wählen unser Sortiment anhand der von der Suva empfohlenen Schutzmassnahmen für Arbeiten im Freien aus. Alle Produkte sind UPF 50+ zertifiziert.
Für Sicherheitsbeauftragte
Nutzen Sie diese Checkliste, um den UV-Schutz auf Ihrer Baustelle systematisch umzusetzen und die gesetzlichen Anforderungen gemäss UVG Art. 82 (PSA-Pflicht) zu erfüllen. Deren Umsetzung begleitet die Suva seit 2019 mit Empfehlungen und Kontrollen.
Praxistest-Video und Infografik direkt von der Suva – ideal zur Schulung und für den Aushang auf dem Bau.
Praxistest zu Stirnblende und Nackenschutz – kurz erklärt von der Suva.
«Schütze dich vor UV» – die offizielle Suva-Infografik zum Aushängen auf der Baustelle.
Höchster UV-Schutzfaktor für alle Produkte – geprüfte Sicherheit für Ihr Team.
Speditiver Versand in Kooperation mit der Stiftung Züriwerk. Rasch, professionell und mit Inklusion.
Fachkundige und persönliche Beratung per E-Mail oder Telefon. Persönlich, kompetent und zuverlässig.
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Häufige Fragen
Ja. Bei Arbeiten im Freien ist die UV-Belastung oft deutlich höher als in der Freizeit. Ohne geeignete Schutzmassnahmen steigt das Risiko für Hautschäden und hellen Hautkrebs.
Normale Arbeitskleidung bietet je nach Material einen unterschiedlichen UV-Schutz. Zertifizierte UV-Schutzkleidung (UPF 50+) und eine geeignete Kopfbedeckung bietet einen definierten und zuverlässig geprüften Schutz.
Bereits ab April ist die UV-Strahlung stark genug, um die Haut zu schädigen. Von April bis September wird konsequenter UV-Schutz empfohlen, insbesondere in den Sommermonaten Juni und Juli.
Bei Arbeiten im Freien, insbesondere auf dem Bau, kann die UV-Belastung bis zu doppelt so hoch sein wie in der gesamten Freizeit. Besonders intensiv ist sie zwischen 11 und 15 Uhr.
Nacken, Ohren, Stirn, Nase und Lippen sowie die Arme sind am stärksten exponiert und benötigen textile Abdeckung (z.B. Armlinge UPF 50+) oder Sonnencreme, mehrmals am Tag aufgetragen (LSF 50).
Sonnencreme ergänzt den UV-Schutz, ersetzt aber keine UV-Schutzkleidung und Kopfbedeckung. Textiler UV-Schutz bildet die wirksamste Grundlage.
Der Nacken wird bei Arbeiten im Freien oft vergessen, ist aber der UV-Strahlung besonders stark ausgesetzt. Ein Nackenschutz reduziert das Risiko für Sonnenbrand und langfristige Hautschäden deutlich.
Der Schutz der Arbeitnehmenden ist im Arbeitsgesetz (ArG), in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) sowie im Unfallversicherungsgesetz (Art. 82 UVG) verankert. Dazu gehören auch Schutzmassnahmen gegen UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien.
Die Suva überprüft im Rahmen ihrer Betriebs- und Baustellenkontrollen, ob Arbeitnehmende bei Arbeiten im Freien ausreichend vor UV-Strahlung geschützt sind.
Ja. UV-Schutzkleidung und Kopfbedeckungen – wie Hüte oder Caps – schützen nicht nur vor UV-Strahlung, sondern reduzieren auch die direkte Sonneneinstrahlung auf Kopf und Körper. Dadurch wird die Wärmebelastung verringert und das Arbeiten im Freien angenehmer.
Unsere Fachberatung unterstützt Sie bei der Auswahl der richtigen PSA für Ihre Baustelle – inkl. Mengenrabatt und Kauf auf Rechnung.